Drucksache Gemeinden - 20/041/13
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwarp für die Haushaltsjahre 2020 / 2021 gemäß § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Gemeinde Altwarp
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Altwarp
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.10.2020
|
Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
