Drucksache Gemeinden - 20/037/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu

entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat von der Hegering Ueckermünder Heide eine Spende

in Höhe von 192,60 € zur Anschaffung von Spielgeräten für die Kindereinrichtung

„Haffknirpse“ in Mönkebude erhalten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spende i. H. v. 192,60 € von

der Hegering Ueckermünder Heide für die Kindereinrichtung „Haffknirpse“ anzuneh-

men und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.40.20.00

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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