Drucksache Gemeinden - 20/042/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begrün-

dung zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin

gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 3

Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit

Begründung sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt

vom 02. November bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude

Stettiner Straße 2, Beratungsraum Bauamt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der

Auslegungsfrist  zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.

Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die

Gemeinde Liepgarten werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen

die Planung bestehen insofern nicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“

der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Liepgarten

 

 keine Bedenken.

 

 nachstehende Bedenken lt. Sitzungsprotokoll.

 

  zur Planung werden folgende Hinweise lt. Sitzungsprotokoll gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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