Drucksache Gemeinden - 20/036/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Mönkebude Nr. 4/2018 "Wohngebiet alter Sportplatz"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss der Gemeindevertretung Mönkebude
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Vorberatung
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13.10.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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22.10.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude hat in ihrer Sitzung am
09.07.2020 den Entwurf und die Begründung hierzu gebilligt und erneut dessen
Auslegung bestimmt.
Die Änderung der Geschossigkeit machte eine erneute Beteiligung erforderlich. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung in der Zeit vom 31.08.2020 –
02.10.2020. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der von der Änderung betroffenen
Träger öffentlicher Belange. Die eingegangen Stellungnahmen und Hinweise wurden
geprüft und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Abwägungstabelle liegt als
Anlage vor.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise
sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungs-
tabelle beschlossen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der
Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis
der Abwägung zu informieren.
- Der Bebauungsplan Nr. 4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ der Gemeinde
Mönkebude wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der
vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gebilligt.
- Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V
als Satzung beschlossen.
5. Der Bebauungsplan Nr. 4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ der Gemeinde
Mönkebude ist gem. § 10 (3) ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekannt-
machung tritt der Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann
und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. In der Bekannt-
machung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechts-
folgen (§215 Abs. 2
BauGB) hinzuweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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735,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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