Informationsvorlage - 26/324/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

1. Bei der durch Herrn Winter berichteten Zuwendung i. H. v. 750.000,00 € handelt  

    es sich um eine Inaussichtstellung einer Sonderbedarfszuweisung (sh. auch

    Anlage 1; Mail vom 27.05.2026 an Herrn Winter und Protokollkontrolle zur GV

    vom 21.05.2026). Es ist handelt sich nicht um einen Zuwendungsbescheid.

 

2. Eine Innaussichtstellung bzw. ein Förderbescheid vom Landkreis für die

    Stellplatzförderung liegt noch nicht vor. (sh. Anlage 1)

 

3. Die mit Schreiben vom 20.04.2026 vom Landkreis Vorpommern-Greifswald

    nachgeforderten Unterlagen zum Bauantrag wurden durch das Planungsbüro am

    29.05.2026 nachgereicht.

 

4. Mit Schreiben vom 11.05.2026 forderte der Landkreis für die Beurteilung der

    Kompensationsmaßnahmen (677,00 m Strauch- und 22 Baupflanzungen) eine

    genaue Darstellung der Standorte nach. Die mit Herrn Schubert abgestimmten

    Vorschläge für die Kompensationsmaßnahmen auf dem Baugrundstück und

    den anderen gemeindeeigenen Grundstücken wurden am 08.06.2026 an den   

    Landkreis versendet. (sh. Anlage 2)

 

5. Sollten die Förderungen bewilligt werden, könnten in diesem Jahr die weiteren

    Planungsleistungen als Grundlage für die Baumaßnahmen ausgeführt, die ersten

    Lose für die Bauleistungen ausgeschrieben, veauftragt und mit den

    Gründungsarbeiten, sofern die Baugenehmigung vorliegt und unter

    Berücksichtigung der Haushaltssatzung 2026, begonnen werden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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