Drucksache Stadt Eggesin - 26/498/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Eggesin
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.06.2026
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Randowfestes 2026 hat die E.DIS Netz GmbH mit der Stadt Eggesin einen Sponsoringvertrag über 1.200,00 € abgeschlossen.
