Drucksache Stadt Eggesin - 26/491/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 5 Abs. 5

der Hauptsatzung der Stadt Eggesin über die Annahme von Spenden und Sponsoring von 100,00 € bis 1.000,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich der Eggesiner Randowfesttage hat die Stadt Eggesin mit den nachfolgend Genannten Sponsoringverträge abgeschlossen bzw. wurden Spenden

eingezahlt.

 

Glaserei Hiersche, Torgelow

100,00 €

Bez. Schornsteinfeger Koß, Liepgarten

200,00 €

Holger Bülow GmbH, Eggesin

200,00 €

Georg Kunow, Dachdecker, Ueckermünde

100,00 €

GKU, Eggesin

100,00 €

Mele Wärmeservice GmbH, Torgelow

200,00 €

Zimmerei Sadewasser & Lesch, Ahlbeck

200,00 €

Steuerberater Detert, Bissendorf

250,00 €

Gerüstbau Müggenburg, Torgelwo

100,00 €

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

500,00 €

Jens Frommholz, Gumnitz

100,00 €

Göths Hochbau GmbH, Torgelow

100,00 €

Kfz.-Prüfstelle T. Verchow, Eggesin

300,00 €

HRG Handel Recycling GmbH, Eggesin

500,00 €

Autohaus Reinhard Aßmann GmbH, Eggesin

400,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Spenden in Höhe von 3.350,00 € von den oben Genannten anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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