Drucksache Gemeinden - 26/176/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

 

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Herr Jens Krüger aus Lübs hat der Gemeinde Lübs eine Sachspende in Form von zwei Baumstammsitzbänke mit einem Wert von ca. 100€ pro Stück überreicht. Die Sachspende dienst der Ortsbildverschönerung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sachspende mit einem Wert von 200 € anzunehmen und endsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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