Drucksache Gemeinden - 26/173/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Lübs beabsichtigt die vorhandene Nutzungs- und Entgeltordnung, die am

29.03.2016 in Kraft getreten ist, anzupassen.

Hierfür wurde eine Kalkulation erstellt, die die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt und
darlegt,wieviel für die Nutzung mindestens veranlagt werden sollte.
 

Für die Nutzung der Räumlichkeiten in der Motormühle soll der Stundenpreis von 10 € auf

20 € und der Tagespreis von 100,00 € auf 120,00 € erhöht werden. Eine Endreinigungsgebühr von 30 € wird vereinbart.

 

Um die Termine für die Nutzung ordnungsgemäß koordinieren zu können, wird vorgeschlagen, eine Person zu benennen, die für die Vergabe der einzelnen Räumlichkeiten verantwortlich ist.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die vorhandene Nutzungs- und Entgeltordnung für die

gemeindeeigenen Objekte vom 29.03.20216 zu ändern.

 

Das Nutzungsentgelt pro Stunde erhöht sich von 10 € auf 20 € und der Tagespreis von 100 € auf 120 €. Die Endreinigungsgebühr beträgt 30 €.

 

Für die Vergabe der Räumlichkeiten verantwortlich ist ……………... 

  

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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