Informationsvorlage - 26/317/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 05.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 27.04.2026 für das Jahr 2026 folgende Entscheidungen bekannt gegeben:

 

1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung

Vom Gesamtbetrag der Haushaltssatzung in Höhe von 1.066.700 € wird gemäß § 52 Absatz 2 KV M-V ein Betrag in Höhe von 69.600 € genehmigt.

Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 780.000 € wird zunächst ausgesetzt.

 

Mit dem Vorliegen einer verbindlichen Absichtserklärung des Ministeriums für Inneres zur Förderung der Maßnahme „Errichtung Feuerwehrgerätehaus“ mit einer Sonderbedarfszuweisung sowie einer Absichtserklärung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Stellplatzförderung können die entsprechenden Auszahlungsansätze in Anspruch genommen werden. Die Erteilung der Genehmigung des Kreditbetrages wird in Aussicht gestellt.

 

Die Genehmigung des Restbetrages in Höhe von 217.100 € wird gemäß § 52 Absatz 2 KV M-V versagt.

 

2. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 3.145.000 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung ein Betrag in Höhe von 1.850.000 € genehmigt.

Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 1.295.000 € wird zunächst ausgesetzt.

 

Mit dem Vorliegen einer verbindlichen Absichtserklärung des Ministeriums für Inneres zur Förderung der Maßnahme „Errichtung des Feuerwehrgerätehauses“ mit einer Sonderbedarfszuweisung sowie einer Absichtserklärung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Stellplatzförderung wird die Erteilung der Genehmigung des Kreditteilbetrages in Aussicht gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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