Informationsvorlage - 26/284/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss zur Drucksache 24/00/17 hat die Gemeindevertretung Liepgarten beschlossen, ein weiteres Urnenrasenfeld auf dem Friedhof anzulegen und die entsprechende Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die Einfassung des Grabfelds ist zwischenzeitlich angelegt. Nunmehr muss die künftige Gestaltung festgelegt werden. In der Anlage ist ein Gestaltungsbeispiel beigefügt (Bepflanzung mit Bodendeckern sowie Aufstellmöglichkeit für eine Vase). In diesem Beispiel wird der Name der Verstorbenen auf einer am Grabfeld aufgestellten Stele eingraviert.

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit wäre das Aufbringen von Grabplatten auf der jeweiligen Stelle, die Größe bzw. Gestaltung ist durch die Gemeinde festzulegen. In diesem Fall würde das Aufstellen einer Stele entfallen. 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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