Drucksache Gemeinden - 26/281/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Renovierung des Vereinshauses haben die nachfolgend Genannten Spenden eingezahlt.

 

René Katzer, Feldstr. 4 b, Liepgarten

500,00 €

Erich Pohlmann, Ueckermünder Str. 11, Liepgarten

100,00 €

Dr. Dietrich und Ursula Thiele, Liepgarten

100,00 €

Marion Krüger, Torgelower Str. 29, Lieparten (Frauenstammtisch)

100,00 €

Gerd Nilsson, Am Mühlenfeld 2, Liepgarten

100,00 €

Manuel und Kristin Speerbrecher, Ueckermünder Str. 31, Liepgarten

100,00 €

Roland Gloede, Torgelower Str. 10 d, Liepgarten

200,00 €

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 1.200,00 € von den o. g. Spendern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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