Informationsvorlage - 26/228/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die durch die Gemeindevertretung am 03.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung 2026 ist genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 14.04.2026 für das Jahr 2026 ein Höchstbetrag des Kassenkredites in Höhe von 1.005.000 EUR und des Investitionskredites 2026 in Höhe von 11.700 EUR genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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