Drucksache Gemeinden - 26/227/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich der 575-Jahrfeier der Gemeinde Grambin haben die nachfolgend Genannten gespendet bzw. hat die Gemeinde Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

Jagdgenossenschaft Grambin

250,00 €

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

500,00 €

Bootswerft Danny Stöcker, Ueckermünde

100,00 €

Mario u. Kristin Leugner, Grambin

200,00 €

Bauunternehmer G. Hotowetz, Ueckermünde

200,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Spenden und Sponsoringleistungen von o. g.

Spendern und Sponsoren in Höhe von insgesamt 1.250,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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