Drucksache Gemeinden - 26/225/14
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Grambin (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Diana Schlumm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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07.05.2026
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Sachverhalt
Die Gemeinde Grambin kann im Jahr 2027 Zuweisungen nach § 27 FAG M-V erhalten. Hierfür muss die Gemeinde die Hebesätze in 2026 so festsetzen, dass die Einzahlungen im Jahr 2026 mindestens in der Höhe erzielt werden, die im Haushaltsjahr 2024 erzielt worden wären, wenn die entsprechenden Hebesätze mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem jeweiligen gemeindegrößenabhängigen Durchschnittshebesatz des Statistischen Amtes für das Jahr 2024 festgesetzt werden.
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Soll-Hebesatz |
Ist-Hebesatz |
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Grundsteuer A |
452 % |
430 % |
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Grundsteuer B |
346 % |
360 % |
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Gewerbesteuer |
381 % |
400 % |
Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt unterhalb des gemeindegrößenabhängigen Durchschnittshebesatzes von 452 % und muss erhöht werden.
Durch eine Erhöhung auf 452 % können weiterhin Mehreinnahmen von ca. 150,00 € erzielt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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193,3 kB
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