Drucksache Gemeinden - 26/225/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Grambin kann im Jahr 2027 Zuweisungen nach § 27 FAG M-V erhalten. Hierfür muss die Gemeinde die Hebesätze in 2026 so festsetzen, dass die Einzahlungen im Jahr 2026 mindestens in der Höhe erzielt werden, die im Haushaltsjahr 2024 erzielt worden wären, wenn die entsprechenden Hebesätze mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem jeweiligen gemeindegrößenabhängigen Durchschnittshebesatz des Statistischen Amtes für das Jahr 2024 festgesetzt werden.

 

 

Soll-Hebesatz

Ist-Hebesatz

Grundsteuer A

452 %

430 %

Grundsteuer B

346 %

360 %

Gewerbesteuer

381 %

400 %

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt unterhalb des gemeindegrößenabhängigen Durchschnittshebesatzes von 452 % und muss erhöht werden.

 

Durch eine Erhöhung auf 452 % können weiterhin Mehreinnahmen von ca. 150,00 € erzielt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Grambin (Hebesatzsatzung).

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00

40110000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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