Informationsvorlage - 26/489/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft für die Jahre 2026/2027 wurden am 04.12.2025 durch die Stadtvertretung beschlossen.

 

Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind mit Schreiben vom 11.03.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:

 

 

Haushaltsplan der Stadt Eggesin

 

Der festgesetzte Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 gemäß § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 1.875.900 EUR wurde anteiltig in Höhe von 1.779.500 EUR genenehmigt.

 

Der festgesetzte Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2027 gemäß § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 1.843.700 EUR wurde genenehmigt.

 

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für 2026 in Höhe von 3.660.000 EUR wurde genehmigt.

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für 2027 in Höhe von 5.115.000 EUR wurde genehmigt.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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