Drucksache Gemeinden - 26/295/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Betrag anlässlich des traditionellen Strandfestes am 03.07.2026 hat die Gemeinde Altwarp mit den nachfolgend Genannten Sponsoringverträge abgeschlosen bzw. sind Spenden eingegangen.

 

Pflegedienst Stügerhoff GmbH, Eggesin

300,00 €

Gregors Fischgaststätte, Altwarp

300,00 €

Metallbau Wittenberg GmbH & Co.KG, Torgl.

350,00 €

Gärtnerei Rollik, Ueckermünde

100,00 €

Initia estate & investment GmbH, Berlin

500,00 €

Provinzial, Ueckermünde

250,00 €

Stadtwerke Torgelow GmbH

300,00 €

Haff-Trans GmbH, Ueckermünde

100,00 €

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Spenden und Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt  2.200,00 € von den oben Genannten anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes

zu verwenden. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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