Informationsvorlage - 26/275/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Seit dem 30. Oktober 2025 ist die Änderung des Baugesetzbuches zur Ermöglichung von Nachverdichtung, Aufstockung, Erweiterung und Umnutzung ohne ein Bebauungsplanerfordernis in Kraft (Bauturbo).

Diese „Experimentierklausel“ ist bis 31. Dezember 2030 befristet und dient ausschließlich der Schaffung von Wohnraum. 

 

In der Anlage erhalten Sie ganz aktuell eine Präsentation des Landkreises, welche die Anwendung verdeutlicht.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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