Drucksache Gemeinden - 26/315/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung der Winterdienstvereinbarungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Sarah Duchow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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16.04.2026
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Mönkebude hat in der Gemeindevertretersitzung am 05.03.2026 beschlossen, dass ab dem Veranlagungsjahr 2027 der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen gebührenpflichtig durch die Gemeinde erfolgt. Dafür müssen:
- die bestehende Straßenreinigungssatzung angepasst werden
- eine neue Gebührensatzung erstellt werden.
Im Zuge dieser Umstellung müssen außerdem die aktuellen Winterdienstvereinbarungen gekündigt werden.
Geplant ist:
- Kündigung aller bestehenden Vereinbarungen zum 31.12.2026
- anteilige Jahrespauschale (15.11. – 31.12.2026) der Vereinbarungen
- alle Vertragspartner erhalten ein individuelles Anschreiben mit der anteiligen Jahrespauschale
sowie Information zur Neuregelung ab 2027
Wenn keine zusätzlichen Kündigungen durch die Grundstückseigentümer erfolgen, wird für 2026 mit einem anteiligen Gesamtbetrag von 1.992,08 € gerechnet.
Ein Entwurf des Anschreibens liegt als Anlage vor.
Finanz. Auswirkung
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ja |
nein |
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fin. Auswirkungen |
x |
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im Haushalt berücksichtigt |
x |
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Deckung durch: |
Produkt |
Sachkonto |
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11.40.30.00 |
44.19.00.00 |
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Liegt eine Investition vor? |
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x |
Folgekosten |
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Die Erträge für die Winterdienstleistungen sind im Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich eingeplant, jedoch nicht anteilig für den Zeitraum 15.11. – 31.12.2026. Durch die Kündigung der bestehenden Winterdienstvereinbarungen zum 31.12.2026 ergeben sich daher entsprechend reduzierte Erträge.
