Drucksache Gemeinden - 26/315/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude hat in der Gemeindevertretersitzung am 05.03.2026 beschlossen, dass ab dem Veranlagungsjahr 2027 der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen gebührenpflichtig durch die Gemeinde erfolgt. Dafür müssen:

 

- die bestehende Straßenreinigungssatzung angepasst werden

- eine neue Gebührensatzung erstellt werden.

 

Im Zuge dieser Umstellung müssen außerdem die aktuellen Winterdienstvereinbarungen gekündigt werden.

 

Geplant ist:

 

- Kündigung aller bestehenden Vereinbarungen zum 31.12.2026

- anteilige Jahrespauschale (15.11. – 31.12.2026) der Vereinbarungen

- alle Vertragspartner erhalten ein individuelles Anschreiben mit der anteiligen Jahrespauschale  

  sowie Information zur Neuregelung ab 2027

 

Wenn keine zusätzlichen Kündigungen durch die Grundstückseigentümer erfolgen, wird für 2026 mit einem anteiligen Gesamtbetrag von 1.992,08 € gerechnet.

 

Ein Entwurf des Anschreibens liegt als Anlage vor.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die bestehenden privatrechtlichen Winterdienstvereinbarungen seitens der Gemeinde zum 31.12.2026 zu kündigen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.40.30.00

44.19.00.00

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Erträge für die Winterdienstleistungen sind im Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich eingeplant, jedoch nicht anteilig für den Zeitraum 15.11. – 31.12.2026. Durch die Kündigung der bestehenden Winterdienstvereinbarungen zum 31.12.2026 ergeben sich daher entsprechend reduzierte Erträge.

 

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