Drucksache Gemeinden - 26/194/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Nutzung der Trauerhalle in Rieth
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Antje Krohn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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02.04.2026
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Sachverhalt
Herr Tino Sammler, Stieger Weg 1, 17375 Luckow OT Rieth, beantragt die Nutzung der Trauerhalle in Rieth als Proberaum für einen Chor und ein Bläserquartett. In den letzten Jahren hat sich im OT Rieth ein gemischter Chor und ein Bläserquartett mit Sängerinnen und Sängern sowie Musikern aus der unmittelbaren Umgebung gebildet. Chor und Bläser haben bereits mehrfach Veranstaltungen in der Riether Kirche musikalisch umrahmt. Der Chor und die Bläser treffen sich regelmäßig zum Proben. Die aktuell dafür genutzten Räumlichkeiten stoßen aufgrund der wachsenden Mitgliederzahl an ihre Grenzen. Laut Antrag soll die Nutzung der Trauerhalle für den vorgenannten Zweck in der „warmen Jahreszeit“ erfolgen. Herr Sammler als Antragsteller und direkter Anwohner würde bei Genehmigung des Antrages eine Liste über die Nutzung führen, als Ansprechpartner fungieren sowie für Ordnung und Sauberkeit in und um die Trauerhalle sorgen, so dass kein Aufwand für die Gemeinde entsteht.
Durch die beantragte Nutzung muss die Würde des Friedhofs und der Trauerhalle gewahrt werden, dies ist bei der Auswahl der Musikstücke und Lieder entsprechend zu berücksichtigen.
Die Durchführung von angemeldeten Trauerfeiern hat in jedem Fall Vorrang.
Die Trauerhalle war im Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2024 über eine Nutzungsvereinbarung an den Dorfverein Rieth am See e.V. zur Durchführung von Veranstaltungen (Ausstellungen, Lesungen u. ä.) überlassen. Die Nutzung erfolgte hierbei ohne finanzielle Gegenleistung des Vereins.
Für die Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier ist laut Friedhofsgebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zu entrichten.
Die Gemeinde muss zunächst grundsätzlich entscheiden, ob der beantragten Nutzung zugestimmt wird. Im Falle der Zustimmung muss festgelegt werden, ob ein Nutzungsentgelt erhoben wird.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Luckow beschließt dem Antrag von Herrn Tino Sammler, Stieger Weg 1, 17375 Luckow OT Rieth, auf Nutzung der Trauerhalle in Rieth als Proberaum für einen Chor und ein Bläserquartett zuzustimmen. Durch die beantragte Nutzung muss die Würde des Friedhofs und der Trauerhalle gewahrt werden. Die Durchführung von angemeldeten Trauerfeiern hat in jedem Fall Vorrang.
Über die Erhebung eines Nutzungsentgelts wird gesondert beraten.
