Drucksache Gemeinden - 25/189/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Luckow hat für die Ortsverschönerung von der ELGAFO Servicestationen aus Eggesin eine Sachspende in Form einer Akku Heckenschere im Wert von 129,00 € erhalten. 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, die Sachspende mit einem Wert von 129,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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