Drucksache Gemeinden - 26/172/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde hat 2013 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Das Verfahren wurde seinerzeit nicht weitergeführt, nachdem das betreffende Gebiet im Rahmen der Regionalplanung der Planungsregion Vorpommern als Eignungsgebiet für Windenergie ausgewiesen wurde.

 

Unabhängig von der regionalplanerischen Festlegung bleibt die gemeindliche Planungshoheit unberührt. Vor dem Hintergrund der fortgeschriebenen energiepolitischen Zielsetzungen sowie der fortschreitenden Konkretisierung der Regionalplanung Vorpommern erscheint es sachgerecht, das Verfahren wieder aufzugreifen.

Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Ausgestaltung des Vorhabens transparent und nachvollziehbar zu begleiten. Dabei sind insbesondere:

 die Übereinstimmung mit den aktuellen Zielen der Raumordnung,

 die Aktualität umwelt- und artenschutzrechtlicher Prüfungen,

 sowie mögliche Anpassungsbedarfe aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsänderungen

zu berücksichtigen.

Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens dient damit der rechtlichen Klarstellung und der planerischen Absicherung.

Der Vorhabenträger wird dann im weiteren Verfahrensablauf den neuen Entwurf zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorlegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübs beschließt, das Bauleitverfahren für den vorhabenbezoenen Bebauungsplan Nr. 3/2013 „Windfeld Lübs“ fortzuführen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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