Drucksache Stadt Eggesin - 26/475/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Vor dem Hintergrund der Novellierung der Kommunalverfassung MV in 2024 wurde 2025 die Hauptsatzung der Stadt Eggesin neugefasst. Es wurde nunmehr festgestellt, dass Regelungen zu Personalentscheidungen aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin vom 03.01.2022 (vgl. Anlage 2) nicht hinreichend präzise in der neuen Hauptsatzung wiedergespiegelt sind. Dies soll mit der entsprechenden Anpassung des § 5 Abs. 4 behoben bzw. richtiggestellt werden.

 

Weiterhin soll mit dieser Satzungsänderung die in § 7 Abs. 7 fixierte monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin von 150,00 € auf 120,00 € angepasst werden.

Hintergrund ist § 3 Abs. 1 der neuen Landes-Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (KomEntschVO M-V) vom 26.05.2024, nach der Bemessungsgrundlage jetzt nur noch die Einwohnerzahl der Gemeinde ist, nicht wie bislang die Einwohnerzahl des Amtes der geschäftsführenden Gemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen bestehen in Minderausgaben bei den Aufwandsentschädigungen (30,00 €/Monat bzw. 360,00 €/Jahr).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eggesin in der Fassung gemäß der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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