Drucksache Gemeinden - 26/268/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die vorliegende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Liepgarten setzt das an die Verwaltung herangetragene Anliegen um, dass Verpflichtungserklärungen geringerer Werthöhe, die aktuell vom Bürgermeister oder einem von der Verwaltung beauftragten Bediensteten in einfacher Schriftform ausgefertigt werden können, künftig ausschließlich vom Bürgermeister ausgefertigt werden. – Dies soll einen effektiven und abgestimmten Einsatz der gemeindlichen Mittel unterstützen.

Die vorgenannte Änderung der Satzung ist zulässig, kann aber unter Umständen zu zeitlichen Verzögerungen bei der Auftragserteilung bzw. Auslösung von Bestellungen führen.

 

Die anstehende Änderung der Hauptsatzung wird gleichzeitig genutzt, in § 3 (Gemeindevertretung) einen Gliederungsfehler zu beheben, der bei der Neufassung der Hauptsatzung in 2024 unterlaufen ist. Hier ist der jetzt als Absatz 4 geführte einzelne Satz wieder an Absatz 3 heranzuziehen.

Diese Änderung hat keine rechtliche bzw. praktische Auswirkung.

 

Die Satzungsänderung hat keine finanziellen Auswirkungen.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt gemäß § 5 Absatz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Liepgarten in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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