Drucksache Amt - 26/150/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Amtsausschuss hat gemäß § 144 (1) i. V. m. § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen ab 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung des Vorhabens „Einsatzzeltlager der Amtsjugendfeuerwehren“ hat das Amt „Am Stettiner Haff“ mit der E.DIS Netz GmbH aus Fürstenwalde einen Regionalfördervertrag über 1.500,00 € abgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt den Förderbetrag von der E.DIS Netz GmbH in Höhe von 1.500,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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