Informationsvorlage - 26/255/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Örtliche Aufnahmekapazitäten im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch der Ganztagsbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Marcus Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Ahlbeck
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.02.2026
|
Sachverhalt
Das Ganztagsförderungsgesetz regelt ab dem Schuljahr 2026/2027 einen aufwachsenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Anspruch besteht ab dem kommenden Schuljahr für alle neu einzuschulenden Kinder. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben alle Grundschüler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Alle Einrichtungen im Einzugsbereich der Kleinen Grundschule auf dem Lande Ahlbeck haben nahezu ausgeschöpfte Kapazitäten an Hortplätzen. Deshalb müssen weitere Hortplätze geschaffen werden.
Die Erweiterung der Hortplätze wird seitens der Jugendhilfeplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald befürwortet und unterstützt. Die Jugendhilfeplanung sieht einen Bedarf von 22 zusätzlichen Plätzen.
Die Schaffung dieser Plätze wäre in der jetzigen Einrichtung in dieser Größenordnung nicht umsetzbar, in den Räumlichkeiten der Schule allerdings schon. Hierfür würden die Räume im Obergeschoss des vorderen Gebäudes genutzt werden können und zusätzlich die einzelnen Fachräume sowie der Schulhof und die Turnhalle.
Für die Lösung des Problems bestehen momentan verschiedene Szenarien im Raum:
- Der Trägerverein schafft weitere Hortplätze und siedelt den Hort in den Räumlichkeiten der Schule an, um den bestehenden Bedarf aufzufangen.
- Die Gemeinde eröffnet einen Hort in kommunaler Trägerschaft in den Räumlichkeiten der Schule und fängt somit den bestehenden Bedarf auf.
- Die Gemeinde Ahlbeck und der Trägerverein der Kita Fennteufelchen einigen sich auf einen Trägerwechsel in kommunale Trägerschaft und die Gemeinde übernimmt damit die bestehende Einrichtung und erweitert die Hortkapazitäten anhand des bestehenden Bedarfs und siedelt den Hort in der Schule an.
