Drucksache Gemeinden - 26/223/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Grambin hat mit Beschluss vom 27.03.2025 für die Erstellung eines Gemeindewappens votiert. Hierzu wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

 

Für die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen ist gemäß Verwaltungsvorschrift das Innenministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zuständig.

 

Gemäß Verwaltungsvorschrift über die Genehmigung kommunaler Wappen ist ein Beschluss über die Annahme des Wappens erforderlich.

Nach erfolgter Beschlussfassung kann das Wappen zur Genehmigung eingereicht werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Annahme eines Wappens in der anliegenden Form und Beschreibung.

 

Im Zentrum des Halbrundschildes befindet sich ein gleichseitiges Dreieck in der Farbe Gold. Es grenzt an allen 3 Ecken an die Außenseiten des Schildes und zeigt mit der Spitze nach oben. Das heraldisch rechts vom goldenen Zentrum entstandene rechtwinklige Dreieck ist grün; das heraldisch links davon gelegene rechtwinklige Dreieck ist blau.

Die untere Seite des goldenen Dreiecks wird mit einer geschwungenen blauen Wellen­linie zum weißen Halbrund darunter abgegrenzt. Die Wellenlinie mündet auf Höhe der heraldisch linken goldenen Dreieckspitze in das blaue Dreieck. Auf der Grenze zwischen dem blauen Dreieck und dem goldenen Dreieck fliegt im oberen Drittel eine weiße Möwe im Segelflug nach heraldisch rechts. Sie ist - soweit sie sich über der goldenen Fläche befindet - von einer blauen Umrandung umgeben.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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