Informationsvorlage - 26/134/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrgerätehaus Hintersee
hier : Informationen über die Beantragung einer Baugenehmigung für bereits errichtete Lager-, Sanitär- und Aufenthaltscontainer sowie für eine Überdachung als Übergangslösung für das Feuerwehrgerätehaus (Bezug DS-25/129/15 vom 30.10.2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hintersee
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Kenntnisnahme
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19.02.2026
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Sachverhalt
Mit DS-25/129/15 wurde der Gemeindevertretung Hintersee zur Sitzung am 30.10.2025 eine Drucksache zur Entscheidungsfindung vorgelegt, in der festgelegt werden sollte, dass für bereits errichtete Lager-, Sanitär- und Aufenthaltscontainer sowie für eine Überdachung/Wetterschutz als Erweiterung zur Übergangslösung für das Feuerwehrgerätehaus entsprechende Planungsleistungen zur Beantragung einer Baugenehmigung ausgeschrieben und vergeben werden sollten.
In der Drucksache wurde auf die Genehmigungspflicht der errichteten Container und der Überdachung/des Wetterschutzes hingewiesen.
In der Gemeindevertretersitzung wurden weitergehende Fragen aufgeworfen, ob die Baugenehmigung für die Container entfallen kann, wenn diese unter den Carport gestellt werden.
Da es sich bei einem Carport um eine klassische „offene“ Einrichtung für die Unterstellung von Fahrzeugen handelt, ist bei einer Überdachung/einem Wetterschutz für die errichteten Container dieser Begriff nicht anwendbar.
Es ist sowohl für die Errichtung der Lager-, Sanitär- und Aufenthaltscontainer als auch für eine Überdachung/einen Wetterschutz für diese eine Baugenehmigung zu beantragen.
Im Übrigen wird auf die DS 25/129/15 verwiesen, dass die hierfür erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen sind. Hier wird nach wie vor ein freihändiges Verfahren empfohlen.
Für die finale Anordnung der Überdachung/des Wetterschutzes ist der Verwaltung eine entsprechende Lageskizze zu übergeben.
Für die Bauleistungen zur Errichtung der Überdachung/des Wetterschutzes ist entsprechend der geltenden Vergabevorschriften ein Verfahren durchzuführen. Hier ist gemäß der geltenden Wertgrenzen eine Direktvergabe möglich.
Vorbehaltlich der zu erteilenden Baugenehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald wird das Verfahren durch die Vergabestelle durchgeführt.
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Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis. Durch die Gemeindevertretung wird eine entsprechende Lageskizze übergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen zur Erstellung der erforderlichen Planungsunterlagen zur Beantragung der Baugenehmigung sowie zur Bauleistungsvergabe durchzuführen.
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