Informationsvorlage - 26/164/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 19.11.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 13.01.2026 für das Jahr 2026 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.400.000 EUR genehmigt.

 

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2026 beantragt. Der Investitionskredit wurde in Höhe von 1.397.400 EUR genehmigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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