Drucksache Gemeinden - 20/022/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über

100,00 € zu entscheiden.  Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat von der ENERTRAG AG, Gut Dauerthall, 17291 Dauerthal,

eine Sachspende in Form einer Motorsense im Wert von 487,24 € erhalten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Sachspende im Wert von 487,24 € von

der ENERTRAG AG anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.40.30.00

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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