Drucksache Gemeinden - 20/021/23
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss : Errichtung einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Lübs am Standort Dorfstraße 31, Umbau Bestandsgebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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22.09.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Lübs beabsichtigt auf Grundlage der Brandschutzbedarfsplanung die
Bedingungen für die Freiwillige Feuerwehr Lübs und den vorhandenen Technikbestand
zu optimieren. Es ist vorgesehen, am Standort Dorfstraße 31 eine Fahrzeughalle mit 3
Stellplätzen (2 Stellplätze Feuerwehrfahrzeug, 1 x Technik) zu errichten und das sich
im kommunalen Eigentum befindliche massive Gebäude sowie die Außenanlagen den
Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus durch entsprechende Umbaumaßnahmen
anzupassen. Dazu ist es erforderlich, die Leistungen für die Planung auszuschreiben.
Die Gemeinde hat in der derzeitigen Haushaltsplanung 35.000 € (12.60.10.00/
09600001) für die Planung eingestellt.
Es wird empfohlen, die Planungsleistungen komplett auszuschreiben, abhängig von
der finanziellen Absicherung des Vorhabens jedoch eine stufenweise Beauftragung
(zuerst Leistungsphase 1 – 4 Genehmigungsplanung) vorzunehmen.
Die ermittelten finanziellen Bedarfe im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen
werden dann in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Folgejahre einge-
stellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben mögliche Förderungen zu ak-
quirieren.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lübs beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Errich-
tung einer Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen, den bedarfsgerechten Umbau des Gebäu-
des Dorfstraße 31 sowie die Anpassung der Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufen-
weisen Beauftragung (Leistungsphase 1 – 4) zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird
beauftragt, mögliche Förderungen für das Vorhaben zu sondieren und zu beantragen.
