Drucksache Gemeinden - 26/174/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Finanzierung der Maßnahme Umrüstung Straßenbeleuchtung sowie Erwerb Multicar wurde für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 52 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V ein Darlehen in Höhe von 97.500 EUR genehmigt.

Im Haushaltsplan der Gemeinde wurde der Zins- und Tilgungsplan zu folgenden Konditionen geplant und im Haushalt abgebildet:

 

Art des Darlehens:  Annuitätendarlehen

Tilgungssatz:   3,5 %

Zinsbindungsfrist:  10 Jahre

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Ermächtigung des Bürgermeisters und seiner Stellvertretung für die Aufnahme eines  

    Investitionskredites in Höhe von 97.500 EUR zu erteilen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt mindestens 4 Angebote einzuholen.

 

3. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlische Angebot.

 

4. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die erfolgte Vergabe zu unterrichten.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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