Drucksache Gemeinden - 20/020/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen und zu beschließen. Auf dieser Basis ist eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und einzusetzen.

Ziel des vorliegenden Bedarfsplanes und der Gefährdungsanalyse ist, den für eine

leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an Fahrzeugen, Gerätschaften,

Personal und die Beschaffenheit des Feuerwehrgerätehauses festzustellen, um

notwendige Entscheidungsgrundlagen für eine mittel- bzw. langfristige Planungs-

und Handungssicherheit zu bieten. Dises Bedarfsplanung soll in der praktischen

Anwendung sowohl bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur als

auch bei der Entscheidung über zukünftige Konzepte helfen. Der Feuerwehrbe-

darfsplan wurde mit den amtsangehörigen sowie sonstigen angrenzenden Ge-

meinden, der Amtsverwaltung, der Amtswehrführung sowie dem Landkreis Vor-

pommern-Greifswald abgestimmt.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die vorliegende Feuerwehrbedarfsplanung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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