Drucksache Gemeinden - 26/308/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Mönkebude ist gezwungen, eine umfangreiche und grundhafte Sicherung und Erweiterung der kommunalen Hafeninfrastruktur zu planen. Dies umfasst im Einzelnen folgende Teilmaßnahmen:

 

TO 1 – Ersatzneubau Fischereihafen

ca. 2.000.000 €

TO 2 – Sicherung der westlichen Hafeneinfahrt

ca. 2.800.000 €

TO 3 – Sanierung der Mole und Ersatzneubau Spundwand

ca. 1.900.000 €

TO 4 – Erweiterung der Mole

ca. 1.500.000 €

TO 5 – Ersatzneubau der östlichen Spundwand

ca. 3.000.000 €

TO 6 – Nassbaggerarbeiten

ca. 700.000 €

    exklusive Baunebenkosten.

 

Für die o. g. Maßnahmen ist die Gemeinde aufgrund der defizitären Lage gezwungen, Zuwendungen zu beantragen. Erste Gespräche mit dem zuständigen Ministerium fanden bereits statt.

Als ersten Schritt ist vorgesehen, die für die technischen Planungen der o. g. Maßnahmen erforderlichen Honorarleistungen (Leistungsphasen 1 – 4 HOAI) auszuschreiben. Diese können in einem abgekoppelten Antrag auf Zuwendungen separat gefördert werden. Diese Möglichkeit soll durch die Gemeinde genutzt werden. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Ein Anspruch auf eine Zuwendung besteht nicht!

 

Die für die Ausschreibung und Beauftragung der Honorarleistungen notwendigen finanziellen Mittel (Übersicht siehe Anlage) werden in die Haushaltsplanung der Gemeinde eingestellt. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern- Greifswald ist gemäß den geltenden Vergaberichtlinien ein europaweites Ausschreibungsverfahren für die Honorarleistungen vorgeschrieben und dementsprechend durch die Vergabestelle der Verwaltung durchzuführen.

 

Die Verwaltung kann die für die notwendige europaweite Ausschreibung der Honorarleistungen Leistungsphase 1 – 4 HOAI erforderliche umfassende und technisch fundierte Leistungsbeschreibung nicht erstellen.

Deshalb wurde ein entsprechendes Angebot abgefordert (Anlage), das ebenfalls vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht beauftragt werden sollte.

 

Gemäß Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister bzw. seine Stellvertreter nach erfolgter Ausschreibung ermächtigt, die Honorarverträge mit den Planungsunternehmen zu unterzeichnen.

Die Gemeindevertretung wird über die Auftragsvergaben in Kenntnis gesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 für die Teilmaßnahmen 1 – 6 werden in den Haushaltsplan eingestellt.
  2. Nach vorliegender Haushaltsgenehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht erteilen der Bürgermeister bzw. seine Stellvertreter den Auftrag für die Erstellung einer umfassenden und technisch fundierten Leistungsbeschreibung gemäß beigefügtem Angebot als Grundlage für eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 für die Teilmaßnahmen 1 – 6.
  3. Es wird, nach Vorlage der Haushaltsgenehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht, eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 für die Teilmaßnahmen 1 – 6 durch die Vergabestelle der Verwaltung des Amtes „Am Stettiner Haff“ durchgeführt. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, den Honorarvertrag zu unterzeichnen.  
  4. Für die Beantragung einer Zuwendung zur Förderung der Planungsleistungen als vorbereitende Maßnahme einer Investitionsmaßnahme ist durch die Verwaltung ein Antrag zu stellen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung finanzieller Mittel in HHPl gemäß beiliegender Übersicht.

 

 

 

 

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Anlagen

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