Drucksache Gemeinden - 25/301/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat zur Mitfinanzierung eines Beitrages anlässlich des Mönkebuder Weihnachtsmarktes Sponsoringverträge mit der Lünse Ingenieurbüro GmbH aus Ueckermünde über 100,00 €, mit der Fa. Bade Baustoffe aus Mönkebude über 150,00 € und mit Herrn Dr. Großmann aus Mönkebude über 100,00 € abgeschlossen.     

 

 

                                          

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Spenden von den oben Genannten in Höhe von insgesamt 350,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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