Drucksache Gemeinden - 25/211/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Da der Konzessionsvertrag der Gemeinde Grambin und der E.ON edis AG regulär zum 31.05.2027 endet, wurde gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz das Vertragsende sowie die Absicht eines neuen Vertragsabschlusses im Bundesanzeiger am 27.05.2025 mit der Auftragsnummer 250512013038 öffentlich bekannt gegeben.

 

Bis zum Ablauf der Frist zur Interessenbekundung am 24.06.2025 hat nur die E.DIS Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen ihr Interesse am Abschluss eines neuen Vertrages bekundet und ein Vertragsangebot eingereicht (siehe Anlage).

 

Das Vertragsangebot der E.DIS Netz GmbH entspricht dem mit dem Städte- und Gemeindetag M-V ausgehandelten Mustervertrag.

 

Konzessionsabgaben sind in der vertraglich vereinbarten Höhe von dem Energieversorgungsunternehmen zu zahlen, dem das Wegerecht nach § 46 EnWG eingeräumt wurde. Näheres zu der Höhe der Konzessionszahlungen findet sich in der Konzessionsabgabenordnung aus der sich die Höchstbeträge je Kilowattstunde ergeben.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt den Abschluss eines Konzessionsvertrages – Strom gemäß Angebot der E.DIS Netz GmbH zum 01.06.2027 mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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