Drucksache Gemeinden - 25/138/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat von der ENERTRAG AG Gut Dauerthal für die Ortsverschönung (Aufräumtag) eine Spende in Höhe von 500,00 € erhalten.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Spende in Höhe von 500,00 € von der ENERTRAG AG anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...