Drucksache Gemeinden - 25/138/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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27.01.2026
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Lübs hat von der ENERTRAG AG Gut Dauerthal für die Ortsverschönung (Aufräumtag) eine Spende in Höhe von 500,00 € erhalten.
