Drucksache Gemeinden - 25/155/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 10 a Abs. 2 FAG M-V werden 10 % der Gesamtsumme der Schulbauförderung des Landkreises an alle öffentlichen Schulträger im Landkreis verteilt. Grundlage für die Verteilung bilden die insgesamt beschulten Schülerinnen und Schüler (SuS) gemäß der amtlichen Schulstatistik (Herbststatistik) des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern.

Aus den anteiligen 10 % der Gesamtsumme geteilt durch die insgesamt beschulten SuS ergibt sich ein Betrag pro SuS.

 

Gemäß der Anzahl der SuS der Kleinen Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen aus der Herbststatistik multipliziert mit dem Betrag pro SuS ermittelt sich die Höhe der anteiligen Mittel für die Gemeinde Leopoldshagen als öffentlicher Schulträger.

 

Diese Mittel sind für Investitionen oder Instandhaltungsmaßnahmen zu verwenden.

Dabei kommt ein Einsatz der Mittel nur für Maßnahmen in Betracht, bei denen Eigenmittel des Schulträgers in mindestens gleicher Höhe verwendet werden.

Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 3.168,58 EUR und im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 1.444,26 EUR bereitgestellt.

Diese Mittel werden für die Sanierung der Kleinen Grundschule auf dem Lande verwendet.

 

Gemäß § 2 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des

§ 10 a FAG M-V im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist bei bereits beschlossenen Haushalten ein Beschluss des zuständigen Gremiums notwendig.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Verwendung der Mittel für die Sanierung der Schule.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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