Drucksache Gemeinden - 25/162/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Pommern-Bau GmbH aus Ducherow hat der Gemeinde Lübs eine Sachspende in Form

einer neuen Eingangstür für die Motormühle inklusive Einbau mit einem Wert von 8.211,35 €

überreicht. Die Sachspende dient der Förderung des Denkmalschutzes sowie der Denkmalpflege.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sachspende mit einem Wert von 8.211,35 € anzunehmen und endsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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