Drucksache Gemeinden - 25/262/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Integraler Bestandteil des Leistungsangebotes der Kindertageseinrichtung „Uns Kinnerhus“ ist eine vollwertige und gesunde Verpflegung der Kinder während der gesamten Betreuungszeit.

 

In diesem Sinne bietet die Gemeinde Liepgarten als Träger der Kindertageseinrichtung konstante Preise für Frühstück, Vesper sowie Obst und Getränke an. Die Mittagsversorgung erfolgt durch die Großküche Rutz aus Torgelow. Es erfolgt eine tageweise Abrechnung der Portionen.

 

Die bisherige Grundlage der Abrechnung für die Verpflegungsentgelte ergab sich aus den Betreuungsvereinbarungen. Somit waren dies privat-rechtliche Forderung der Gemeinde Liepgarten gegenüber den Eltern. 

 

Durch den Erlass der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Verpflegungsleistungen in der kommunalen Kindertagesstätte "Uns Kinnerhus" würde die Forderung gegenüber den Eltern zukünftig öffentlich-rechtlich sein. 

 

Weiterhin wird unter § 2 die Anlage 1 Bestandteil der Satzung sein.

Die Anlage 1 enthält die Preise der einzelnen Portionen von Frühstück, Vesper, Mittag sowie Getränke und Obst pro Tag.

 

Die Preise der Anlage 1 beinhalten bereits eine Preissteigerung zu den bisherigen Preisen. Dies begründet sich aus der an die Drucksache angehangenen Kalkulation.

Sofern in Zukunft eine erneute Anpassung der Beträge vorgenommen werden muss, ist lediglich die Anlage 1 dieser Satzung zu ändern.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Verpflegungsleistungen in der kommunalen Kindertagesstätte "Uns Kinnerhus" sowie die dazugehörige Anlage 1.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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