Drucksache Gemeinden - 25/259/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier spendeten Herr Gutzmann und Herr Schneider, beide wohnh. in Liepgarten, je 100,00 €. Ebenfalls für die Seniorenweihnachtsfeier spendete die UTS Ueckermünder Tief- und Straßenbau GmbH 100,00 €.

 

Weiterhin sind von den nachfolgend Genannten Spenden für die Seniorenweihnachtsfeier einge-gangen.

 

Christoph Hardow, Liepgarten, Am Mühlenfeld 8   200,00 €

Katja Kaps, Liepgarten, Feldstr. 5     150,00 €

Christian Kohmann, Liepgarten, Kolonienstr. 5 A   100,00 €

Christiane Fichtner, Liepgarten, Bergstr. 14    234,00 €

 

Zur Anschaffung eines Spielgerätes für die Kindertageseinrichtung „Uns Kinnerhus“ hat die Gemeinde Liepgarten von der Fa. Taxi & Mietwagen Frank Wasse aus Liepgarten eine Spende in Höhe von 1.000,00 € erhalten.

 

Des Weiteren hat der Ueckermünder Discotheker & Moderator „DJ Alwin“ eine Sachspende in Form

der Betreuung, Moderation und Beschallung zur Einweihung des Feuerwehrgerätehauses geleistet.

Der Wert für die getätigten Leistungen beträgt 550,00 €.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Spenden von den oben Genannten in Höhe

von insgesamt 1.984,00 € sowie die Sachspende im Wert von 550,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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