Drucksache Gemeinden - 25/213/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Grambin hat für den Bereich des Campingplatzes ein Wertgutachten erstellen lassen. Im Ergebnis dessen, wurde festgestellt, dass für die Nutzung und Weiterentwicklung des Campingplatzes derzeit keine baurechtliche Grundlage besteht.

 

Um die baurechtliche Grundlage zu schaffen, ist es erforderlich für den Bereich des Campingplatzes einen Bebauungsplan zu erstellen.

Für die Erstellung eines Bebauungsplanes sind die erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushaltsplanung einzustellen.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Untere Rechts- und Kommunalaufsicht ist durch die Verwaltung ein Vergabeverfahren einzuleiten, um entsprechende Honorarangebote einzuholen.

Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin, nach erfolgter Angebotsbeiziehung den Honorarvertrag zu unterzeichnen und beabsichtigt, nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung Grambin beschließt, für die Flächen des Campingplatzes ein Bebauungs-

    planverfahren einzuleiten.

2. Die entsprechenden finanziellen Mittel werden in die Haushaltsplanung eingestellt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Honorarleistungen durchzuführen.

4. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Untere

    Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald, den Honorarvertrag

    zu unterzeichnen. 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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