Drucksache Gemeinden - 25/298/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Mönkebude plant, städtebauliche Entwicklungen im Bereich des südlichen Strandparks/Fischereihafen zu ordnen und festzulegen (s. Anlage).

Hierzu ist es erforderlich, ergänzend zum vorhandenen Bebauungsplan Nr. 3/2023 „Mönkebude Strandpark“ einen Anschlussplan für den Bereich der südlich angrenzenden kommunalen Flächen zu erstellen.

Für die Erstellung eines Bebauungsplanes sind die erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushaltsplanung einzustellen.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Untere Rechts- und Kommunalaufsicht ist durch die Verwaltung ein entsprechendes Bieterverfahren einzuleiten, um entsprechende Honorarangebote einzuholen.

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister, nach erfolgter Angebotsbeiziehung den Honorarvertrag zu unterzeichnen und beabsichtigt, nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren einzuleiten. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Flächen des südlichen Strandparks/Fischereihafens ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Die entsprechenden finanziellen Mittel werden in die Haushaltsplanung eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bieterverfahren für die Honorarleistungen durchzuführen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Untere Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald, den Honorarvertrag zu unterzeichnen. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittel in der aktuellen Haushaltsplanung angemeldet.

 

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Anlagen

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