Drucksache Stadt Eggesin - 25/464/00
Grunddaten
- Betreff:
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Mittelverwendung Schulbauförderung §10a Abs. 2 FAG M-V 2024 und 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Marcus Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 10a Abs. 2 FAG M-V werden 10 % der Gesamtsumme der Schulbauförderung des Landkreises an alle öffentlichen Schulträger im Landkreis verteilt. Grundlage für die Verteilung bilden die insgesamt beschulten Schülerinnen und Schüler (SuS) gemäß der amtlichen Schulstatistik (Herbststatistik) des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern.
Aus den anteiligen 10 % der Gesamtsumme geteilt durch die insgesamt beschulten SuS ergibt sich ein Betrag pro SuS.
Gemäß der Anzahl der SuS der Grundschule Eggesin sowie der regionalen Schule Eggesin aus der Herbststatistik multipliziert mit dem Betrag pro SuS ermittelt sich die Höhe der anteiligen Mittel für die Stadt Eggesin als öffentlicher Schulträger.
Diese Mittel sind für Investitionen oder Instandhaltungsmaßnahmen zu verwenden.
Dabei kommt ein Einsatz der Mittel nur für Maßnahmen in Betracht, bei denen Eigenmittel des Schulträgers in mindestens gleicher Höhe verwendet werden.
Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 31.052,12 EUR und im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 15.922,09 EUR bereitgestellt.
Diese Mittel werden für die bauliche Änderung einer Dachfläche der Regionalen Schule verwendet.
Gemäß § 2 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des
§ 10a FAG M-V im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist bei bereits beschlossenen Haushalten ein Beschluss des zuständigen Gremiums notwendig.
