Drucksache Stadt Eggesin - 25/461/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin wurde durch die MÖHRLE HAPP Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der eine Bilanzsumme von 44.239.332,25 € ausweist, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 sind mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 898.825,31 € festgestellt worden.

Nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfer entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 2024. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt über den Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin wie folgt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 44.239.332,25 € und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 werden festgestellt.

 

  1. Dem Gewinnvortrag vom 01.01.2024 in Höhe von 1.496.747,80 € werden der Jahresüberschuss 2024 von 898.825,31 € und der Verlustausgleich durch die Stadt Eggesin von 16.357,17 € hinzugerechnet und die Eigenkapitalausschüttung an die Stadt Eggesin in Höhe von 200.000,00 € abgezogen, so dass ein Ergebnisvortrag von 2.211.930,28 € auf neue Rechnung zum 01.01.2025 vorgetragen wird.
  2. Der Bürgermeisterin, die die Funktion einer Eigenbetriebsleiterin erfüllt, wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

 

Die Beschlüsse zu Nr. 1 bis 3 werden unter Vorbehalt der Zustimmung des Landesrechnungshofes M-V zu den Ausführungen der MÖHRLE HAPP Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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