Drucksache Stadt Eggesin - 25/459/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schafft ein Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Sportstätten. Dort werden 333.000.000,00 € bereitgestellt.

Gegenstand der Förderung sind kommunale Sportstätten die primär für die Ausübung von Sport dienen und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Daher soll die Sanierung/Modernisierung des Sportplatzes in der Lützowstraße über das Förderprogramm realisiert werden.

 

Die Finanzierung erfolgt als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Somit bleibt ein Eigenanteil von 55 %. Es sei denn, es liegt eine Haushaltsnotlage vor, dann beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 % und der Eigenanteil der Stadt beträgt mindestens 25%.

Eine Machbarkeitsstudie aus 2023 wies eine Summe von 1.250.000,00 € an Kosten für die Sanierung aus, eventuelle Preissteigerungen seitdem sind hier zu berücksichtigen.

 

Für die Teilnahme ist die Einreichung einer Interessenbekundung mit Projektskizzen sowie  der Beschluss der Stadtvertretung zur Teilnahme notwendig. Dies muss bis zum 15.01.2026 geschehen.

  

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Teilnahme an dem Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Unterlagen für die Teilnahme einzureichen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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