Drucksache Stadt Eggesin - 25/450/00
Grunddaten
- Betreff:
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Rückbau Mehrgeschosswohngebäude Lindenstraße 16 - 18
hier: Wahl der Vergabeart für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, Ermächtigung der Bürgermeisterin und ihrer Stellvertreterin/ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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17.11.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Betriebsausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Die Stadt Eggesin plant als Eigentümer (Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin) den Rückbau des Mehrgeschosswohngebäudes Lindenstraße 16 – 18 aufgrund von massivem Leerstand und erheblichem Investitions- und Sanierungsstaus. Die Sanierung des Mehrgeschossers ist wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Derzeit sind noch 2 Wohnungen in diesem Gebäude belegt. Eine Wiedervermietung ist aufgrund des Zustandes des Gebäudes nicht möglich.
Für den geplanten Rückbau ist vorgesehen, eine Zuwendung aus dem Rückbauprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. Hierfür müssen bereits umfangreiche Planungsunterlagen und Kostenberechnungen vorgelegt werden.
Zudem sind für den Rückbau Genehmigungen (z. B. Landkreis Vorpommern-Greifswald) einzuholen und verschiedene Behörden zu beteiligen. Des Weiteren ist ein umfassendes Schadstoffgutachten zu erstellen.
Es ist erforderlich, die Leistungen für die Erststellung eines Rückbaukonzeptes auszuschreiben (bau- und schadstofftechnische Bestandsaufnahme, Rückbauplanung, Rückbauantrag, Ausschreibung und Bauüberwachung mit begleitender Schad-
stoffbauleitung, Natur- und Artenschutz).
Es ist geplant, die Ausschreibung für die Erstellung eines Rückbaukonzeptes nach der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Eggesin und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft ab dem 1. Quartal 2026 durchzuführen.
Abhängig vom Zeitpunkt der Gewährung einer Zuwendung könnte die Maßnahme im Jahr ab Herbst 2026 realisiert werden und die freiwerdende Fläche danach für eine Neubebauung zur Verfügung stehen.
Ein genauer Zeitplan kann aufgrund der derzeit schwer einschätzbaren zeitlichen Beteiligung mehrerer Behörden und der ausstehenden Beantragung einer Zuwendung für den Rückbau nicht erstellt werden.
Die Gesamtkosten für den kompletten Rückbau werden auf ca. 450.000 € geschätzt (ohne Honorarkosten).
Für die Vergabeverfahren können gemäß geltender Vergabevorschriften beschränkte Ausschreibungsverfahren sowohl für die Vergabe des Rückbaukonzeptes als auch für die Vergabe der Bauleistungen durchgeführt werden. Die Vorschriften der einzelnen Vergabegrundsätze werden gewährleistet.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge nach durchgeführtem Ausschreibungsverfahren zu vergeben.
Die Ausschüsse sowie die Stadtvertretung werden über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren und die Vergabe der Aufträge informiert.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, gemäß dargestelltem Sachverhalt zu
verfahren und die Ausschreibung der Planungsleistungen für eine Rückbaukonzeption
und die für den Rückbau erforderlichen Bauleistungen über ein beschränktes Verfahren
durchzuführen.
2. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die
entsprechenden Verträge bzw. Aufträge zu unterzeichnen bzw. zu erteilen.
3. Die Ausschüsse sowie die Stadtvertretung sind über die Auftragsvergaben zu unterrichten.
