Drucksache Stadt Eggesin - 25/450/00

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadt Eggesin plant als Eigentümer (Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin) den Rückbau des Mehrgeschosswohngebäudes Lindenstraße 16 – 18 aufgrund von massivem Leerstand und erheblichem Investitions- und Sanierungsstaus. Die Sanierung des Mehrgeschossers ist wirtschaftlich nicht zu vertreten.

Derzeit sind noch 2 Wohnungen in diesem Gebäude belegt. Eine Wiedervermietung ist aufgrund des Zustandes des Gebäudes nicht möglich.

Für den geplanten Rückbau ist vorgesehen, eine Zuwendung aus dem Rückbauprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. Hierfür müssen bereits umfangreiche Planungsunterlagen und Kostenberechnungen vorgelegt werden.

Zudem sind für den Rückbau Genehmigungen (z. B. Landkreis Vorpommern-Greifswald) einzuholen und verschiedene Behörden zu beteiligen. Des Weiteren ist ein umfassendes Schadstoffgutachten zu erstellen. 

 

Es ist erforderlich, die Leistungen für die Erststellung eines Rückbaukonzeptes auszuschreiben (bau- und schadstofftechnische Bestandsaufnahme, Rückbauplanung, Rückbauantrag, Ausschreibung und Bauüberwachung mit begleitender Schad-

stoffbauleitung, Natur- und Artenschutz).

 

Es ist geplant, die Ausschreibung für die Erstellung eines Rückbaukonzeptes nach der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Eggesin und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft ab dem 1. Quartal 2026 durchzuführen.

Abhängig vom Zeitpunkt der Gewährung einer Zuwendung könnte die Maßnahme im Jahr ab Herbst 2026 realisiert werden und die freiwerdende Fläche danach für eine Neubebauung zur Verfügung stehen.

Ein genauer Zeitplan kann aufgrund der derzeit schwer einschätzbaren zeitlichen Beteiligung mehrerer Behörden und der ausstehenden Beantragung einer Zuwendung für den Rückbau nicht erstellt werden.

Die Gesamtkosten für den kompletten Rückbau werden auf ca. 450.000 € geschätzt (ohne Honorarkosten).

Für die Vergabeverfahren können gemäß geltender Vergabevorschriften beschränkte Ausschreibungsverfahren sowohl für die Vergabe des Rückbaukonzeptes als auch für die Vergabe der Bauleistungen durchgeführt werden. Die Vorschriften der einzelnen Vergabegrundsätze werden gewährleistet.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge nach durchgeführtem Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

 Die Ausschüsse sowie die Stadtvertretung werden über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren und die Vergabe der Aufträge informiert.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag


1. Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, gemäß dargestelltem Sachverhalt zu

    verfahren und die Ausschreibung der Planungsleistungen für eine Rückbaukonzeption

    und die für den Rückbau erforderlichen Bauleistungen über ein beschränktes Verfahren

    durchzuführen.

2. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die

    entsprechenden Verträge bzw. Aufträge zu unterzeichnen bzw. zu erteilen.

3. Die Ausschüsse sowie die Stadtvertretung sind über die Auftragsvergaben zu unterrichten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...