Drucksache Gemeinden - 25/250/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 10a Abs. 2 FAG M-V werden 10 % der Gesamtsumme der Schulbauförderung des Landkreises an alle öffentlichen Schulträger im Landkreis verteilt. Grundlage für die Verteilung bilden die insgesamt beschulten Schülerinnen und Schüler (SuS) gemäß der amtlichen Schulstatistik (Herbststatistik) des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern.

Aus den anteiligen 10 % der Gesamtsumme geteilt durch die insgesamt beschulten SuS ergibt sich ein Betrag pro SuS.

 

Gemäß der Anzahl der SuS der Kleinen Grundschule auf dem Lande Ahlbeck aus der Herbststatistik multipliziert mit dem Betrag pro SuS ermittelt sich die Höhe der anteiligen Mittel für die Gemeinde Ahlbeck als öffentlicher Schulträger.

 

Diese Mittel sind für Investitionen oder Instandhaltungsmaßnahmen zu verwenden.

Dabei kommt ein Einsatz der Mittel nur für Maßnahmen in Betracht für Maßnahmen, bei denen Eigenmittel des Schulträgers in mindestens gleicher Höhe verwendet werden.

Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 4.506,43 € und im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 2.219,22 EUR bereitgestellt.

Diese Mittel werden für die Maßnahme „Sanierung Turnhalle“ verrechnet.

 

Gemäß § 2 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Umsetzung des

§ 10a FAG M-V im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist bei bereits beschlossenen Haushalten ein Beschluss des zuständigen Gremiums notwendig.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die Verwendung der Mittel des § 10a FAG M-V in der Maßnahme „Sanierung Turnhalle“ zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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