Drucksache Gemeinden - 25/243/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Seit dem 01.01.2025 werden die öffentlichen Straßen und Wege in der Gemeinde Ahlbeck sowohl im Sommer als auch im Winter durch die Gemeinde gebührenpflichtig gereinigt.

 

Im Laufe des Jahres mussten die Gemeindearbeiter jedoch feststellen, dass die Straße „Platz“ in der vorgesehenen Veranlagungslänge nicht ausreichend gereinigt werden konnte. Besonders die Reinigung des Gehwegs nimmt überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch, da die Gehwegplatten starke Unebenheiten aufweisen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Anlage 1 (Straßenverzeichnis) der Straßenreinigungssatzung bzgl. der Veranlagungslänge der Straße „Platz“ zu ändern.

 

In der Anlage 2 dieser Drucksache finden Sie einen Kartenausschnitt auf dem die entsprechende Straße zu sehen ist. Der rot markierte Bereich wäre dann ab dem Veranlagungsjahr 2026 nicht mehr gebührenpflichtig.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, der 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ahlbeck bzgl. Änderung der Anlage 1 zu zustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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