Drucksache Gemeinden - 25/296/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I

m Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist von der Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen.

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maß-

nahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.

Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder

erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).

 

Nach § 43 (8) KV M-V ist das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Fortschreibung des Haushalts-konsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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